Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.05.1987 - 5 K 210/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92
Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der …
Eine Pflicht zur Anpassung von Folgebescheiden besteht nach dieser Vorschrift nämlich nur, soweit die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids effektive Folgen auslöst; andernfalls ist eine Anpassung nicht erforderlich, weil sie nicht geeignet ist, zu einer zutreffenden Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen beizutragen (…FG Köln, a. a. O.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 1987 5 K 210/86, EFG 1987, 535;… gleicher Ansicht Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 175 AO 1977 Tz. 3). - FG Nürnberg, 25.07.1997 - VII 29/96 Da sich an der festgesetzten Steuer nichts geändert hätte, gäbe es keinen Sinn zu fordern, einen im Ergebnis zutreffenden Steuerbescheid zunächst aufzuheben oder zu ändern und anschließend einen inhaltsgleichen Bescheid wieder zu erlassen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 25.05.1987 5 K 210/86, EFG 87, 535; Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 16.03.1988 X B 86/87).